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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 35/83   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 35/83 (https://dejure.org/1984,13661)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.1984 - 10 C 35/83 (https://dejure.org/1984,13661)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 1984 - 10 C 35/83 (https://dejure.org/1984,13661)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 34/81

    Fehler; Parallelverfahren; Beachtlich; Unbeachtlich; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 35/83
    Diese Heilungsvorschrift gilt indessen auch für die sogenannten Altpläne, weil das Parallelverfahren schon nach altem Recht zulässig gewesen ist und in § 8 Abs. 3 BBauG 1979 lediglich seine ausdrückliche Normierung gefunden hat (Urteil des erkennenden Senats vom 6. Juli 1982, BauR 1983, 47).

    Eine Entwicklung in Parallelverfahren setzte auch nach der damals noch nicht ausdrücklich normierten Rechtslage zum einen ein Inkraftsetzen des Flächennutzungsplanes vor dem Bebauungsplan und zum anderen eine vom Planungsergebnis her zu beurteilende Übereinstimmung beider Pläne in den Grundzügen - mithin zumindest ein "Entwickeltsein" - voraus (vgl. BVerwG, BauR 1978, 449 sowie zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 6. Juli 1982 - 10 C 34/81 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1983 - 10 C 24/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 35/83
    Soweit es hierzu in der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung vom 19. Juni 1974 lediglich heißt, die Voraussetzungen dieser Bestimmung seien gegeben, weil das Baugebiet in diesem Bereich zu einer gewissen Abrundung der Ortslage beitrage, ist dem entgegenzuhalten, daß allein das Bedürfnis nach Ausweisung von Bauland und das Anstehen von Flächen zur Bebauung nach gefestigter Rechtsprechung gerade nicht als zwingender Grund für die vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes angesehen werden kann (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 1. März 1983 - 10 C 24/82 -).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 35/83
    Eine Entwicklung in Parallelverfahren setzte auch nach der damals noch nicht ausdrücklich normierten Rechtslage zum einen ein Inkraftsetzen des Flächennutzungsplanes vor dem Bebauungsplan und zum anderen eine vom Planungsergebnis her zu beurteilende Übereinstimmung beider Pläne in den Grundzügen - mithin zumindest ein "Entwickeltsein" - voraus (vgl. BVerwG, BauR 1978, 449 sowie zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 6. Juli 1982 - 10 C 34/81 -).
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